Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 28.03.2008 - 4 K 797/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27891
VG Saarlouis, 28.03.2008 - 4 K 797/07 (https://dejure.org/2008,27891)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 28.03.2008 - 4 K 797/07 (https://dejure.org/2008,27891)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 28. März 2008 - 4 K 797/07 (https://dejure.org/2008,27891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,27891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.03.2008 - 4 K 797/07
    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend das Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff. = NVwZ 2006, 469 sowie das Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695) ist maßgebendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 BDG die Schwere des Dienstvergehens .

    Dabei hat ein Beamter das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig i.S.d. § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG verloren und ist im Beamtenverhältnis nicht mehr tragbar, wenn aufgrund der angesprochenen prognostischen Gesamtwürdigung der Schluss gezogen werden muss, er werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Fehlverhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (vgl. auch hierzu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.05.2007, a.a.O.) .

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.03.2008 - 4 K 797/07
    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend das Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff. = NVwZ 2006, 469 sowie das Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 - NVwZ-RR 2007, 695) ist maßgebendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 BDG die Schwere des Dienstvergehens .
  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.03.2008 - 4 K 797/07
    Ein Zugriffsdelikt der hier in Rede stehenden Art, d.h. die Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder oder Güter, ist allein aufgrund der einem solchen Dienstvergehen von vornherein innewohnenden Schwere nach gefestigter Rechtsprechung "regelmäßig" geeignet, das Vertrauensverhältnis endgültig zu zerstören (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504 m.w.N.) .
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.03.2008 - 4 K 797/07
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.06.2007 - 1 D 2/06 -, veröffentlicht bei Juris) Sie müssen in ihrer Gesamtheit nur geeignet sein, die Schwere des Pflichtenverstoßes erheblich herabzusetzen.
  • OVG Saarland, 23.08.1990 - 6 R 2/89

    Bindungswirkung; Strafurteil; Disziplinarrecht; Alkoholismus; Zurruhesetzung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 28.03.2008 - 4 K 797/07
    (vgl. nur Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Sept. 2007, § 23 BDG, Rdnr. 12 sowie bereits zum früheren Recht, das seitens des Bundesverwaltungsgerichts noch anders ausgelegt wurde, Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 23.08.1990 - 6 R 2/89 -) Von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen besteht vorliegend deshalb Veranlassung, weil die Feststellungen des Strafbefehls mit der Aktenlage des Strafverfahrens und des behördlichen Disziplinarverfahrens vollständig übereinstimmen und der Beklagte diesen Feststellungen in keiner Weise entgegengetreten ist und völlig unkommentiert gelassen hat.
  • VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 143.07

    Entlassung eines Polizisten bei Nähe zur rechtsextremen Szene

    Diesen Feststellungen kommt jedoch eine erhebliche Indizwirkung zu, weil sie mit der Aktenlage des Strafverfahrens übereinstimmen und der Kläger deren Richtigkeit nicht in Zweifel gezogen hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1996 - 1 D 41.95 -, Buchholz 232 § 54 Satz 3 BBG Nr. 5, zitiert nach juris dort Rn 10; VG Saarland, Urteil vom 28. März 2008 - 4 K 797/07 -, zitiert nach juris dort Rn 35 - jeweils zum Strafbefehl).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht